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Prüfung der Gebäude-Luftdichtheit

Der Blower-Door-Test

Gemäß der ENEV/ GEG ist die Gebäudehülle dauerhaft luftdicht auszuführen, wobei der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel über ein Lüftungskonzept sichergestellt sein muss.

Insbesondere bei hoch wärmegedämmten Neubauten sowie nach ENEV/ GEG sanierten Bestandsgebäuden kann der Energieverlust aufgrund von Luftundichtheiten und somit unkontrollierten Lüftungswärmeverlusten beträchtlich sein und zudem Gebäudeschäden hervorrufen.

Die Luftdichtheitsprüfung / 50-Pa-Messung  (Blower-Door-Test) prüft Gebäude und Bauteile auf Undichtheiten und Leckagen. Diese Prüfung kann auch als vorgezogene Messung innerhalb von Bauabschnitten durchgeführt werden.

Vorteile und Nutzen:

  • Qualitätssicherung und Energieeinsparung
  • Wärme-, Hitze-, Schall- und Brandschutz
  • Vermeiden von Bau-, Feuchte- und Schimmelschäden
  • Effizienz von Lüftungsanlagen
  • Behaglichkeit, Luftqualität

Weitere Möglichkeiten dieses Messverfahrens

  • Schadstoff-Ortung im Unterdruck
  • Radon-Sniffing im definierten Unterdruck (Rn50-Test)

Auf Grund der immer dichter werdenden Gebäudehülle und dem damit verbundenen geringeren Luftwechsel kommt es immer häufiger zu Schadstoffanreicherungen bzw. -belastungen innerhalb der Gebäude. Neben VOC, Formaldehyd und Schwerflüchtigen Verbindungen kann es auch zu Anreicherungen von Radon (radioaktives Boden-Gas) aus dem Erdreich in Form von Diffusion und Konvektion über Bodenplatte sowie Kellerwände und Durchdringungen kommen.

Mittels Unterdruckmessung können die Eintrittspfade von Radon, unter Einsatz von besonders empfindlichen Radon-Messgeräten, sehr gut lokalisiert werden. Notwendige und zielführende Sanierungsmaßnahmen können somit erarbeitet werden.

Schornsteinfegermeister
Dieter Mecke
53804 Much

02245 600 5588
0160 155 2965
betrieb@schornsteinfeger-mecke.de

  • Meister im Schornsteinfegerhandwerk
  • Mitglied der Handwerkskammer zu Köln
  • Sachverständiger im Berufsverband Deutscher Baubiologen (VDB)
  • A-S-I Arbeiten nach TRGS 519
  • FLiB-zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der ENEV/ GEG (Blower-Door)
  • Sachverständiger für Feuchteschutz (ÖKO-Zentrum NRW)  ID 0010
  • geprüfte Fachkraft für Wohnraumlüftung (HWK)
  • Radonfachperson
  • u. v. m.

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